Genehmigungsverfahren Immobilien Schweiz

FIRST. Projekt Management AG begleitet Sie von A bis Z während des Kaufprozesses Ihrer Immobilie in der Schweiz. Die Schweizer schützen ihren Immobilienmarkt vor äußeren Einflüssen. Ziel ist es Spekulationen zu verhindern. Das bedeutet, dass es für nicht-Eingesessene nicht möglich ist eine Wohnung oder Haus zu kaufen in der Schweiz. Nicht-Eingesessene müssen eine "Ausländer-Bewilligung" bekommen. Diese Genehmigungen werden von den Kantonen nur begrenzt verteilt. Wenn die Zahl der Genehmigungen erschöpft ist, bilden sich sogar Warteschlangen. Das bezeichnet man als Lex Koller Gesetzgebung.

Es gibt mehrere Kriterien, die eine Wohnung oder ein Haus erfüllen muss um überhaupt eine Genehmigung zu erhalten. FIRST. ist wie kein anderer auf dem Laufenden. Ein Leitfaden ist beispielsweise, dass das Grundstück nicht größer ist als 100 m2 und die Netto Wohnfläche nicht mehr als 200 m2 beträgt. Dies gilt für die gesamte Schweiz und nicht pro Kanton. Eine Wohnung oder ein Haus pro Person (Erwachsene).

Trotz diesen ziemlich strengen Vorschriften, wurden in den letzten Jahrzehnten viele "Zweitwohnungen" gebaut, nicht zuletzt für die Einwohner der Schweiz. Stand 2011: nur 17 % ist in Besitz von nicht-Schweizern. Die Bevölkerung schätzt die Eingriffe in das knappe Bauland immer weniger. Man spricht von "kalten Betten". Die Besitzer kommen nur ein paar Wochen und den Rest des Jahres steht die Wohnung leer. Am 11. März 2012 hat das Volk in einem Referendum entschieden, dass nicht mehr als 20% der Gesamtzahl der Wohnungen in einer Kommune Zweitwohnungen sein dürfen. Das heißt, dass es unmöglich ist, noch Ferienhäuser zu bauen. Ein durchschnittlicher Ferienort verfügt über mehr als 50% Ferienwohnungen!

Eine Ausnahme bilden die vermieteten Wohnungen. Es gibt eine Möglichkeit, eine Baugenehmigung zu erhalten, wenn Wohnungen professionell und international auf dem Markt angeboten werden. Es gibt nach wie vor hohe Anforderungen. Unser letztes Resort am Brienzersee ist völlig im Einklang mit dieser neuen Gesetzgebung. Der Vorteil: Ihre Wohnung wird professionell verwaltet und vermietet. Zum einen können Sie so Ihre Immobilie genießen, und andererseits eine Rendite erzielen. Um Ihre Privatsphäre zu gewährleisten, haben wir verschiedene Lösungen die wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vorstellen.

Aufgrund der schönen Landschaft, sowie die gute Ausstattung und dem milden Steuerklima, wollen immer mehr Leute in der Schweiz wohnen. In diesem Fall ändern sich die Gesetze für Immobilien. Auch in dem Fall ist FIRST. Ihr Partner.